Strahlenschutz

Der Verein «Strahlenschutzverband Pfannenstiel» setzt sich für einen vernünftigen und nachhaltigen Einsatz von Mobilfunkstandards ein, die weder für Menschen, Tiere noch Pflanzen eine Gefahr darstellen.

(in Anlehnung an die Forderungen des Vereins "Schutz vor Strahlung" und "Ärzte für Umweltschutz")

1. Moratorium für Millimeterfunkwellen bei 5G und WLAN

  • Der neue Mobilfunkstandard 5G verwendet Millimeterwellen und dynamische sogenannte adaptive Antennen. Beide Technologien sind in der mobilen Kommunikation relativ neu und ihre gesundheitlichen Auswirkungen weitgehend unerforscht.
  • Millimeterwellen sind derzeit in Europa noch nicht für Kommunikationsanwendungen freigegeben. Sie werden vor allem von den Augen und der Haut absorbiert. Effekte auf die Haut als komplexes und grösstes Organ können weitreichende Konsequenzen für den Organismus haben. In Diskussion stehen zudem Auswirkungen auf Tiere (u.a. auch Insekten), Pflanzen und Mikroben.

2. Beweislastumkehr und Datenschutz

  • Es ist nicht Sache der Bevölkerung, die Gefährlichkeit der Mobilstrahlung zu beweisen, sondern die Aufgabe der Industrie und des Staates, ihre Unbedenklichkeit für Mensch, Tier und Natur zu belegen.
  • Die Fülle der wissenschaftlich belegten Auswirkungen ist von der Industrie und den Behörden ernst zu nehmen.
  • Dem wegschmelzenden Datenschutz muss entgegen gewirkt werden, wo der Staat in Pflicht ist.

3. Unabhängige Forschung mit NIS- und Gesundheitsmonitoring

  • Beim Mobilfunk, insb. beim neuesten Standard 5G besteht Forschungsbedarf. Diese Forschung und deren Koordination muss unabhängig sein. Das soll eine ausgewogene, interdisziplinäre Kommission unter Einbezug einschlägiger Schutzverbände sowie VertreterInnen der Ärzteschaft gewährleisten. Projekte dürfen weder direkt noch indirekt von der Mobilfunkbranche kontrolliert oder finanziert werden.
  • Das vom Bundesrat geplante NIS-Monitoring (Messung der Belastung) muss neben Mittelwerten (RMS) vor allem auch Scheitelwerte (Peaks) und weitere relevante Belastungseigenschaften erfassen. Die Resultate sollen öffentlich zugänglich sein.
  • Das NIS-Monitoring ist mit einem Gesundheitsmonitoring zu ergänzen, um mögliche gesundheitliche Auswirkungen zu erfassen.
  • Ein nationales Forschungsprogramm soll die Entwicklung nachhaltiger Netzinfrastruktur, Anlagen und Geräte vorantreiben, wobei unter «nachhaltig» strahlungsarm, ressourcenschonend und energieeffizient zu verstehen ist.

3. Konsequente Anwendung des Vorsorgeprinzips beim Mobilfunk

  • Mobilfunkstrahlung ist ein Gesundheitsrisiko, dem die meisten Menschen aufgrund der fast flächendeckenden Verbreitung nicht ausweichen können.
    • Die WHO stuft die elektromagnetische Strahlung des Mobilfunkes seit 2011 als «möglicherweise krebserregend» ein – aufgrund neuer Forschungsergebnissen fordern ForscherInnen eine Verschärfung der Einstufung zu «krebserregend».
    • Studien zeigen bei intensiver Handynutzung ein erhöhtes Risiko für Hirn- und Hörnerv-Tumore.
    • Mobilfunkstrahlung unterhalb der ICNIRP-Grenzwerte* beeinflusst Hirnströme, Hirndurchblutung und den Zellstoffwechsel, begünstigt oxidativen Zellstress, verändert das Genmaterial und die Reparaturvorgänge in der Erbsubstanz, verschlechtert die Spermienqualität und beeinträchtigt das Gedächtnis sowie die schlafabhängigen Lernprozesse bei Jugendlichen.
      (*Die Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung, kurz ICNIRP, ist ein privater Verein mit zahlreichen Vebindungen zuz Industrie. Er publiziert eigenmächtig Grenzwertempfehlungen, deren wissenschaftliche Grundlage u. a. auch der Europarat anzweifelt.)
    • Auswirkungen zeigen sich auch unterhalb der aktuell in der Schweiz gültigen Grenzwerte für Strahlung von Mobilfunkanlagen.
  • Wir fordern Minimierung der Strahlenbelastung bei Mobilfunkanlagen, Indoor-Netzwerken (z. B. WLAN, LAN) und Endgeräten (z. B. Smartphones, Tablets, Internet der Dinge etc.)
    • Die Grundlage jeder Mobilfunkplanung muss die Trennung der Indoor- und Outdoor-Versorgung zum Schutz der Wohnung vor Strahlung sein.
    • Neue Technologien müssen nachweisbar zu weniger Elektrosmog führen.

4. Stärkung des Schutzniveaus für Antennen-AnwohnerInnen

  • Das Schutzniveau für AnwohnerInnen von Mobilfunkanlagen darf auch in Zukunft nicht geschwächt werden, weder durch direkte noch indirekte Grenzwerterhöhungen und auch nicht versteckt über den Vollzug (z. B. via Bewertungs- und Messmethode), wie durch die Einführung des Korrekturfaktors im 2022 oder der angepassten Vollzugsempfehlung im Januar 2025.
  • Die Anlagegrenzwerte sind zeitnah zu senken. Um Betonmauern und Decken zu durchdringen, benötigen Mobilfunkantennen und Endgeräte sehr hohe Sendeleistungen. Um sie zu minimieren, ist eine funktechnische Trennung der Aussen- und Innenraumversorgung mit Internet angezeigt.
  • Wohnungen, Schulen und Arbeitsplätze brauchen einen kabelgebundenen Anschluss mit grosser Übertragungsrate, zB mit Glasfaser. Prioritär soll der Kabelanschluss bis zu den Endgeräten reichen. Wo gewünscht, kann Funk (z. B. WLAN) die letzten Meter strahlungsminimiert und ohne die Nachbarschaft zu belasten überbrücken.

5. Breitbandnetze (Glasfaser) als Teil der gemeindeeigenen Infrastruktur

  • Glasfasernetze müssen als Teil der gemeindeeigenen Infrastruktur betrieben werden als Grundlage zur Umsetzung einer strahlungsarmen Mobilfunkversorgung.

6. Aufnahme des Mobilfunkes in die Raumplanung

  • Die Gemeinden müssen den Ausbau des Mobilfunknetzes in ihrer Raumplanung festschreiben und bei diesem Prozess die Bevölkerung angemessen miteinbeziehen.
  • Die Sendemasten sind durch die Mobilfunkbetreiber gemeinsam zu nutzen und die zur Verfügung stehenden Sendeleistungen miteinander zu teilen.

7. Einhaltung unserer Energie- und Klimaziele

  • Unabhängige Technikfolgenabschätzung ist Pflicht. Sie muss durch eine industrie- und regierungsunabhängige Kommission unter Beteiligung von Schutzverbänden und unabhängigen Vertretern des Gesundheitswesens erfolgen.
  • Umweltschutz ist Pflicht. Der Bund muss über den Netzausbau ein Gutachten zum ökologischen Fussabdruck vorlegen.

8. Haftung

  • Die Mobilfunkbetreiber selbst müssen die Haftung für allfällige Gesundheitsschäden übernehmen, die durch den Betrieb ihrer Sendemasten hervorgerufen werden.

9. Information der Bevölkerung: «Strahlung reduzieren»

  • Handlungsempfehlungen sollen zeigen, wie sich die Strahlungsrisiken zu Hause, in Schulen, Firmen, öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln etc. redu­zieren lassen.
  • Kinder und Jugendliche müssen für die Strahlenrisiken sensibilisiert werden. Sie sind in der Hirn­entwicklung besonders sensibel und werden die Mobilfunktechnologie voraussichtlich ein Leben lang nutzen.

10. Grundrecht

  • Das Recht, analog und ohne digitale Überwachung leben zu können, ist ein Grundrecht.
  • Die Datenerfassung darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung jedes Bürgers erfolgen.
  • Von Jugendlichen unter 16 Jahren dürfen keine Daten erfasst werden.

11. Erhalt und Schaffung von funkfreien Gebieten

  • Es gibt nachweislich und zunehmend Menschen, die sensibel auf Elektrostrahlen reagieren. Diese Personen brauchen funkfreie Zonen, damit sie ein Leben ohne gesundheitliche Einschränkungen führen können.

(siehe auch Forderungen Verein «Schutz vor Strahlung» und «Ärzte für Umwelt»)