Wissen 

Mit dem Wissen wächst der Zweifel*

Der einleitende Titel ist ein *Zitat von Johann Wolfang von Goethe und passt hervorragend zur 5G-Thematik. Der Verein «Stop 5G Pfannenstiel» möchte die Bevölkerung informieren, sensibilisieren und auf Gefahren der 5G-Technologie hinweisen.  

Um sich eine Meinung zum komplexen 5G-Thema bilden zu können, ist es wichtig, sich Wissen anzueignen bzw. ein Verständnis aufzubauen, was das 5G-Mobilfunknetz ist und welche Chancen und Gefahren es mit sich bringt. Industrie und Wirtschaft (insbesondere natürlich die Telekommunikationsunternehmen) verkaufen den Bürgerinnen und Bürgern den neuen Strahlen-Technologiestandard als «eierlegende Wollmilchsau», auf welche die Gesellschaft in Zukunft nicht verzichten kann. Die Gefahren bzw. die möglichen Auswirkungen auf Mensch und Natur werden aber kaum thematisiert oder werden durch die Interessensgruppen geschickt kaschiert. 

5G - Fragen und Antworten

Das neue Mobilfunknetz 5G wirft bei vielen Menschen Fragen auf. Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zu unterschiedlichen Themen im Zusammenhang mit 5G.

1. Was ist 5G?
2. Wie funktioniert die 5G-Technologie?
3. Wie unterscheidet sich echtes 5G-fast von 5G-wide?
4. Was sind adaptive Antennen? Reduziert sich die Strahlenbelastung durch deren Einsatz?
5. Weshalb braucht es das 5G-Netz überhaupt?
6. Wer profitiert am meisten von 5G?
7. Wie unterscheidet sich 5G zu 4G?
8. Wieso braucht es für eine umfassende 5G-Abdeckung ca. alle 150 Meter eine Antenne?
9. Wie viele neue Antennen wird es brauchen?
10. Ist ohne 5G keine Digitalisierung möglich?
11. Wie sehen die Zuständigkeiten von Bund, Kanton und Gemeinden im Zusammenhang mit 5G aus?
12. Was kostet der Netzausbau die Schweiz?
13. Werden die Strahlungs-Grenzwerte für Mobilfunkanlagen zukünftig erhöht?
14. Ist 5G schädlich für den Menschen?
15. Wieso ist 5G für Kinder gefährlicher als für Erwachsene?
16. Ist 5G schädlich für Flora und Fauna?
17. Gibt es belegte Beweise, dass 5G ungefährlich ist?
18. Wer bewilligt in der Schweiz neue Fernmeldetechnologie wie 5G?
19. Wie viel Antennen stehen in der Schweiz schon?
20. Wer bestimmt ob eine 5G-Antenne aufgebaut werden darf?
21. Wurde das Volk angefragt, ob es den 5G-Ausbau möchte?
22. Gibt es Regionen, Kantone oder Länder, die auf 5G verzichten?
23. Was ist ein Moratorium im Zusammenhang mit 5G?
24. Wie finde ich heraus, ob in meiner Nähe eine 5G-Antenne steht?
25. Ist klar definiert, welche Frequenzen von einer Antenne gestrahlt werden dürfen?
26. Welche Grenzwerte gibt es und wie werden diese überwacht?
27. Haben Anwender*innen mit 5G immer die gesamte Bandbreite zur Verfügung?

1. Was ist 5G?

5G bezeichnet die fünfte Mobilfunkgeneration. Sie entwickelt die bisherigen Standards 2G (GSM), 3G (UMTS) und 4G (LTE) weiter.

5G ist die Abkürzung für die neueste Mobilfunkgeneration, die schnellere Datenverbindungen erbringen soll und unser aller Alltag in allen Lebensbereichen grundlegend zu verändern vermag.

Die wichtigsten Fakten zu 5G:

  • Übertragungsraten bis zu 10 GBit/s
  • Latenzzeiten unter einer Millisekunde

Mögliche Anwendungsfelder sind bspw. 360° Videoinhalte, Virtual sowie Augmented Reality, Smart Home, Internet der Dinge oder autonomes Fahren, drahtlose Vernetzung von Industrie- und Produktionsanlagen (M2M-Kommunikation (Maschine zu Maschine)). 

2. Wie funktioniert die 5G-Technologie?

Der 5G-Standard funktioniert mit hochfrequenten Mikrowellen im Bereich von 6-100 Gigahertz (GHz) mit sehr kurzen Wellenlängen:

  • Ab 20 GHz haben Mikrowellen sehr kurze Wellenlängen
  • Die Frequenz wird in Hertz (Hz) angegeben und bezeichnet die Zahl der Schwingungen pro Sekunde (1 Hz ist eine Schwingung pro Sekunde).
  • Die Länge der Wellenlänge bestimmt in etwa die Durchdringungsdicke zB einer Mauer, d.h. kurze Wellenlängen werden von Mauern, Bäumen etc. absorbiert (Funkschatten).

Für das hochflexible New Radio (NR), wie die Luftübertragung für 5G heisst, werden bereits heute höhere Frequenzen benutzt, als dies bisher für Mobilfunk der Fall war. Mittelfristig werden mit den Millimeterwellen nochmals wesentlich höhere Frequenzen dazukommen, um den riesigen Hunger an Bandbreite von 5G zu befriedigen.

Eine grössere Signalbandbreite bedeutet bereits einen grösseren Leistungsbedarf. Hinzu kommt, dass bei höheren Frequenzen die Absorption der Strahlung durch die Luft mit zunehmender Distanz grösser wird (besonders bei Niederschlägen und Nebel) und die Durchdringung von Festkörpern wie Wänden und Decken schlechter. Damit beim Empfänger ohne Verkürzung der Distanz trotzdem ein ausreichend starkes Funksignal ankommt, muss der Sender entsprechend mehr Leistung abstrahlen oder die abgestrahlte Leistung durch noch mehr Bündelung verstärken. Letzteres wird bei 5G mit den adaptiven mMIMO3-Antennen erreicht. Die ausgesendeten Funkwellen werden wie bei einem Scheinwerfer fokussiert und hoch dynamisch als ‹Beams› (Hauptkeulen) in die gewünschte Richtung gelenkt. Durch den spitzen Abstrahlwinkel wird zeitgleich pro Beam ein kleinerer Bereich bestrahlt als mit den bisherigen Technologien. Dies mag heute gemittelt zu einer kleineren thermischen Belastung von unbeteiligten Personen führen. Wenn dereinst bis zu einer Million Endgeräte pro Quadratkilometer, respektive 10 000 Geräte pro Mobilfunkzelle vernetzt werden sollen, werden die bis zu 8 Beams einer Antenne innerhalb der Funkzelle permanent ihre Richtung wechseln, und dabei Unbeteiligte in der ganzen Zelle treffen. Die Belastung bekommt durch das ständige Kommen und Gehen der starken Keulen auch eine ganz neue Qualität, deren nicht-thermischer Einfluss auf die Gesundheit bisher nicht erforscht ist.

 

Zum Erreichen der Ziele von 5G werden zusätzliche Anlagen, die Millimeterwellen nutzen, unverzichtbar sein. Diese können die Gebäudehüllen kaum mehr durchdringen und Distanzen über 200 m oder Orte im Funkschatten nur mit sehr hoher Sendeleistung erreichen.

Aus diesem Grund muss für eine flächendeckende Versorgung ein engmaschiges Antennennetz mit Antenennenstandorten alle 100-200m aufgebaut werden.

3. Wie unterscheidet sich echtes 5G-fast von 5G-wide?

Die sogenannt adaptiven «5G-fast» Antennen nutzen weit höhere Frequenzen bei aktuell 3400-3600 MHz. Diese existieren nur punktuell (nur ca. 2% der Antennen in der Schweiz sind adaptive 5G-fast-Installationen, Stand Oktober 2019).

"5G wide" ist die Bezeichnung einer Mobilfunkbetreiberin für einen Ausbaustand, der noch nicht alle Eigenschaften der 5G-Spezifikation umfasst. Dabei werden in der Regel die schnelleren 3G-Bänder mit einer Softwareänderung auf 5G umgeschaltet und mit – vielfach bereits erfolgten – kleinen Anpassungen an den bestehenden Anlagenausrüstungen. Damit haben die Mobilfunkanbieter einen Weg gefunden, um bei der Einführung von 5G alle Bewilligungsverfahren zu umgehen. Im Gegenzug wird das bestehende 3G-Netz massiv an Qualität verlieren und langsamer werden.

Weit über 10’000 Antennen, verteilt im ganzen Land, können so ohne jegliche Baubewilligung und ohne Mitspracherecht der Bevölkerung auf 5G umgeschaltet werden. Unter Vorspielung falscher Tatsachen – nämlich, dass ab sofort ein sehr schnelles 5G-Netz flächendeckend verfügbar ist – suggeriert dieser Marketing-Schachzug bei der Bevölkerung, dass 5G in der ganzen Schweiz als sehr schnelles Mobilfunknetz verfügbar ist.

4. Was sind adaptive Antennen? Reduziert sich die Strahlenbelastung durch deren Einsatz?

Adaptive Antennen, sogenannte 5G-fast, können ihre Senderichtung ändern. Dies hat den Vorteil, dass die Strahlung auf den Nutzer fokussiert (Beam von ca. 15°) wird und der Bereich ausserhalb des Strahlenkegels (Sektor von ca. 120°) weniger belastet werden. Dieser Vorteil schwindet jedoch dahin, je mehr Nutzer sich im Umfeld einer Antenne befinden: Wenn sich überall 5G-Geräte aufhalten, so wird am Ende wieder der ganze Sektor von 120° bestrahlt. Oft haben Antennen 3 Sektoren, um damit 360° Abdeckung zu erreichen.

5. Weshalb braucht es das 5G-Netz überhaupt?

Der 5G-Standard erlaubt um ein Vielfaches höhere Datenübertragungsraten und sehr viel kürzere Antwortzeiten. Zudem können weit mehr Geräte gleichzeitig von einer Funkzelle versorgt werden. 5G gilt damit als Voraussetzung für die Nutzung neuer Technologien insb. in Industrie und Wirtschaft:

Waren 3G und 4G vor allem für Smartphones ausgelegt, kommen bei 5G gewaltige Mengen vernetzter Geräte hinzu – beispielsweise Industrie-Roboter, smarte Verkehrsampeln, die sich automatisch dem Verkehrsaufkommen anpassen oder autonom fahrende Autos. So kann ein 5G-Netz zum Beispiel in einer Fertigungshalle besonders viele Maschinen miteinander vernetzen.

6. Wer profitiert am meisten von 5G?

Die neue Mobilfunkgeneration ist zunächst vor allem für Wirtschaft/Industrie von grossem Interesse. Seit einigen Jahren treiben weltweit grosse Unternehmen den Standard voran im Rahmen ihrer Digitalisierungsstrategien. Die Technik soll den Einsatz von Robotern und Sensoren erleichtern und zudem die uneingeschränkte Vernetzung von Technologien bzw. Geräten ermöglichen. 

Tatsächlich könnten vor allem autonome Fahrzeuge von der neuen Technik und ihrer geringen Latenz profitieren, indem sie fast schon in Echtzeit Informationen austauschen und sich auf der Straße abstimmen. Fabriken könnten in Zukunft auf Kabel verzichten und mehr mobile Roboter einsetzen. In der Landwirtschaft können etwa hochauflösende Bilder von Pflanzen sofort ausgewertet und daraufhin bestimmte Maßnahmen ergriffen werden. Alles Beispiele, die zeigen, dass 5G ein "Produkt" der Industrie für die Industrie ist, welches viel Geld kostet - aber natürlich noch mehr Einnahmen bringen soll. 

7. Wie unterscheidet sich 5G zu 4G?

Die Einführung von 5G erfolgt in ähnlichen Frequenzbereichen, wie sie bereits für Mobilfunk und WLAN verwendet werden. Ein Unterschied besteht in der Bandbreite, die bei 5G (mit 100 MHz) deutlich grösser ist als bei 4G (20 MHz). Unterschiedlich ist auch die Verarbeitung der übermittelten Informationen: Die verfügbare Rechenkapazität in Basisstationen und mobilen Endgeräten ermöglicht gegenüber 4G eine leistungsfähigere Übertragung. Längerfristig soll 5G auch in einem höheren Frequenzbereich zur Anwendung kommen (Millimeterwellen). Ein Zeitplan, wann diese Wellen in der Schweiz eingesetzt werden, liegt noch nicht vor. Die Wirkung nicht ionisierender Strahlung (NIS) auf den Menschen hängt von Intensität und Frequenz ab. Dabei unterscheiden die Vorschriften über den Strahlenschutz nicht zwischen 2G, 3G, 4G und 5G. Höherfrequente Millimeterwellen dringen aus physikalischen Gründen weniger tief in den Körper ein. Bei der Einwirkung solcher Strahlung auf den Menschen bestehen aber aus wissenschaftlicher Sicht noch einige Unklarheiten.

8. Wieso braucht es für eine umfassende 5G-Abdeckung ca. alle 150 Meter eine Antenne?

Je kürzer die Wellenlänge je geringer ist die Fähigkeit, Gebäudehüllen, Bäume etc. zu durchdringen und Distanzen über 200 m oder Orte im Funkschatten nur mit sehr hoher Sendeleistung zu erreichen. Aus diesem Grund muss für eine flächendeckende Versorgung ein engmaschiges Antennennetz mit Antenennenstandorten alle 100-200m aufgebaut werden.

9. Wie viele neue Antennen wird es brauchen?

Dies kommt drauf an, ob die Anlagegrenzwerte zukünftig erhöht werden. Untenstehende Grafik aus dem Bericht "Mobilfunk und Strahlung" zeigt verschiedene Szenarien, wie der Ausbau erfolgen könnte. Je nach Szenario werden zwischen 2000 und 46'000 neue Antennen benötigt. Der Telekomverband Asut spricht von mindestens 15'000 neuen Antennen in der Schweiz.

Auffällig ist, dass eine "qualitativ gute Versorgung" mit den aktuell gültigen Grenzwerten etwa 20-30 Jahre dauern wird. Hier offenbart sich, weshalb die Mobilfunkbetreiber lauthals nach höheren Grenzwerten schreien: So könnte der Ausbau innert 5-10 Jahren erfolgen, bei Kosten von ca. 1 Mia. statt 7.7 Mia. Franken. Die Differenz soll die Gesellschaft zahlen, indem sie eine massiv höherere Strahlenbelastung in Kauf nimmt!

Zum Vergleich: Würden die Telekomanbieter und Stromversorger zusammen das Glasfasernetz bis ins Haus ausbauen, könnte dies innert 1-5 Jahren realisiert werden. Und dazu wäre keine einzige Antenne erforderlich!

Quelle: Bericht «Mobilfunk und Strahlung» (PDF, 2 MB, 28.11.2019) abrufbar auf der Website des BAFU: https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/elektrosmog/dossiers/bericht-arbeitsgruppe-mobilfunk-und-strahlung.html

10. Ist ohne 5G keine Digitalisierung möglich?

Nein! Auch wenn die Wirtschaft die Bevölkerung glauben lässt, dass es ohne 5G keine Digitalisierung geben wird. Dass es trotzdem ohne sofortiges 5G geht, wird in den folgenden Nutzungsszenarien beschrieben.

Video Streaming

Der allergrösste Teil dieser Datenmenge dient der Unterhaltung und wird meistens in Innenräumen konsumiert. Hier sind Festnetzanschlüsse und WLAN die Regel. Mobiles Videostreaming auf dem Handy braucht eine relativ geringe Bildauflösung. Dafür genügt 4G-Mobilfunk.

Mobiler Datendownload

Für kleinere und mittlere Datenvolumen genügen meistens 3G und 4G. Falls nicht, weichen KundInnen sowieso auf schnelles, kostengünstiges WLAN aus. Wo wirklich grosse Datenvolumen zu übertragen sind, setzen Unternehmen kaum auf wenig datensichere und unzuverlässige Mobilfunknetze, zumal solche Datenmengen in der Regel ortsfest verarbeitet werden. Wo dafür kein Glasfasernetz vorhanden ist, setzt man wie bisher auf gesicherte Satellitenlinks.

Videoüberwachung (Smart City)

Für sogenannte Smart Cities sollen Kameras rund um die Uhr Realtime-Aufnahmen an Überwachungszentralen senden. Das bedingt in der Regel eine stabile Stromversorgung. Solche Kameras sind deshalb mit einem Internet-Kabel angeschlossen, das neben dem Datentransfer auch den Betriebsstrom liefert (PoE-Technik). 5G macht allenfalls nur für temporäre Einsätze Sinn.

Fahrerlose Fahrzeuge

Technisch sind fahrerlose Fahrzeuge möglich, die gänzlich ohne 5G funktionieren. Alle grossen Fahrzeughersteller unterhalten aber für neue Geschäftsmodelle Kooperationen mit Mobilfunkanbietern. Ob diese dabei auch künftig eine Rolle spielen werden, ist ungewiss. Autohersteller Tesla z.B. setzt auf ein eigenes Satellitennetzwerk ohne Antennenmasten. Neue Branchenstandards (z.B. ITS-G5) nutzen für Fahrzeuge nicht providerabhängiges 5G, sondern Kurzstrecken-Radar und WLAN-Vernetzung [13]. Die Eisenbahnen in Europa brauchen für ihre selbstfahrenden Züge kein 5G der kommerziellen Betreiber, da sie ihr eigenes 2G-Netz bis 2025 auf 5G umrüsten wollen [15]. Auch Blaulichtorganisationen wären schlecht beraten, wenn sie ihre eigenen autonomen Funksysteme (Polycom, Funkgeräte) aufgeben und sich in die Abhängigkeit kommerzieller Anbieter begeben würden.

Industrieautomatisierung

Industrieunternehmen sind in der Regel bestens mit Festnetzanschlüssen ausgerüstet und verlassen sich bei kritischen Produktionsprozessen bewusst nicht auf Mobilfunk, sondern auf Glasfaser. Wenn innerhalb des Betriebes mobile Kommunikation nötig ist, bevorzugen sie in der Regel WLAN oder Femtozellen der Mobilfunkbetreiber. In Umgebungen, wo Funk zu störanfällig ist, werden schnelle optische Kommunikationssysteme (OWC) eingesetzt.

Internet der Dinge (IoT)

Das Internet der Dinge (IoT) soll Geräte, Sensoren, Aktoren, Maschinen etc. ins globale Internet einbinden, kontrollieren und steuern. Dabei werden nur minimalste Datenmengen übertragen, wofür schon längere Zeit weltweit tätige Konsortien spezielle Funknetzwerke (z.B. LoRa WAN) betreiben [12]. Auf 5G hat hier kaum jemand gewartet.

Fernoperationen und Telemedizin

Kliniken und Spitäler sind stationär und verfügen zunehmend über sichere und schnelle Glasfaseranschlüsse und WLAN. Die Ausführung von medizinischen Operationen durch nicht vor Ort anwesende SpezialistInnen stellt sich wegen verschiedenen Herausforderungen gar nicht. Auch 5G hilft da wenig. In der Telemedizin werden hingegen heute schon Daten über Körperfunktionen mittels 3G/4G Mobilfunk oder WLAN an Kliniken und andere Stellen übertragen. Die anfallenden Datenmengen sind vergleichsweise gering und erfordern kein 5G.

Landwirtschaft

Das sogenannte Smartfarming scheint ein Lieblingsszenario der Branche für den Einsatz von 5G zu sein. Ferngesteuerte Traktoren, Melkmaschinen, Fütterungs- und Bewässerungsanlagen etc. sollen ohne Menschen arbeiten und die Daten Realtime ins Büro senden. Jedes Tier soll mittels Chip lokalisierbar sein und vom Tierarzt fernüberwacht werden. Nur: Innovative Landwirtschaftsbetriebe haben all das und noch mehr bereits realisiert – ohne 5G.

Breitbandversorgung ländlicher Gebiete und Bergregionen

5G soll schnelles Internet auch in Rand- und Bergregionen bringen. Dazu wären viele neue Antennenmasten erforderlich, zu denen Glasfaserkabel verlegt werden müssten. Diese Investitionen sind kaum wirtschaftlich. Ausserdem steht die Satellitenkommunikation (z.B. SkyDSL) auch in ländlichen Gebieten und in den Bergen schon lange kostengünstig zur Verfügung. Aus Kundensicht hat 5G auch bei diesem Szenario keine Dringlichkeit.

11. Wie sehen die Zuständigkeiten von Bund, Kanton und Gemeinden im Zusammenhang mit 5G aus?

Die Zuständigkeiten im Bereich Mobilfunk sind folgendermassen geregelt: ·      

-  Das Bundesamt für Umwelt BAFU ist zuständig für Fragen bezüglich der Strahlung von Mobilfunk-Antennen und Auswirkungen auf die Gesundheit. In der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) sind die Ausführungsbestimmungen festgelegt. Die in der NISV enthaltenen Grenzwerte sind in der ganzen Schweiz verbindlich. ·      

-  Das Bundesamt für Kommunikation BAKOM wacht darüber, dass das Fernmelderecht und die Konzessionen eingehalten werden. Bei Verletzungen des Fernmelderechts kann es Aufsichtsmassnahmen ergreifen und bei Verletzungen von Konzessionen der ComCom kann es dieser entsprechende Massnahmen beantragen. Das BAKOM überwacht ebenfalls die Frequenzen und erarbeitet den nationalen Frequenzzuweisungsplan (NaFZ). ·      

-  Das Bundesamt für Gesundheit BAG ist zuständig für die Auswirkungen der Strahlung, die von mobilen Geräten (Smartphones, Tablets, Bluetooth-Geräte) ausgeht. ·      

-  Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) erteilt die Konzessionen für jene Frequenzen, die vom Bundesrat im NaFZ für die Nutzung mit Mobilfunk freigegeben werden. Dabei legt sie auch Mindestvorgaben bezüglich der Versorgung der Bevölkerung fest. ·      

-  Die Kantone und Gemeinden sind für die Bewilligung und Kontrolle von Mobilfunkanlagen zuständig. In diesem Zusammenhang sind sie auch verantwortlich für die Umsetzung der NISV und die Einhaltung der Grenzwerte zu nichtionisierender Strahlung. Da sich das Baurecht je nach Kanton und Gemeinde unterscheidet, können die Verfahren unterschiedlich ablaufen.

12. Was kostet der Netzausbau die Schweiz?

Die Mobilfunkbetreiber Swisscom, Salt und Sunrise haben 2019 zusammen rund 380 Mio. Franken für die Ersteigerung der 5G-Frequenzen ausgegeben. Zum Vergleich: Im Jahre 2012 wurden für die 4G-Frequenzen fast 1 Mia. ausgegeben. Das verminderte Budget für 5G lässt die Vermutung aufkommen, dass selbst die Mobilfunktbetreiber nicht wirklich an den Durchbruch der 5G-Technologie glauben, sondern 4G auch zukünftig den Hauptanteil der Mobilfunkversorgung ausmachen wird.

Die Kosten für die Infrastruktur werden auf 0.9 bis 13 Mia. geschätzt. Dies ist, wie in obiger Grafik dargestellt, abhängig von der Anzahl neuer Antennen und Umrüstungen, die für eine gute Versorgung erforderlich sind. Hier werden also viele Milliarden in eine Technologie investiert, die in 10 Jahren schon wieder veraltet ist.

Was die Telekommunikationsanbieter in den letzten Jahren verschlafen haben, ist die Erschliessung der Häuser mit Glasfaser (FTTH). Damit hätte man überall ultraschnelles Internet, und dies ohne Antennen. In anderen Ländern wie Spanien und Portugal beträgt der Glasfaserausbau praktisch 100%, während wir in der Schweiz erst bei 35% sind.

13. Werden die Strahlungs-Grenzwerte für Mobilfunkanlagen zukünftig erhöht?

Dies kommt drauf an, wie die Grenzwerte in der NISV (Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung) zukünftig geregelt werden. Die Mobilfunkbetreiber fordern eine Erhöhung der Grenzwerte, um stärker strahlende Antennen betreiben zu dürfen. Das Parlament hat diese Erhöhung schon zweimal abgelehnt und auch der Bundesrat hat im April 2020 entschieden, dieser Forderung vorerst nicht nachzukommen. Damit hat die Politik ein wichtiges Signal gesetzt, nämlich dass der Schutz der Bevölkerung wichtiger ist als die kommerziellen Interessen der Mobilfunkbetreiber.

Es gibt sogar Wissenschaftler, Ärzte und Ingenieure, die strengere Grenzwerte für Funkstrahlung fordern, weil die gesundheitlichen Folgen bei hohen Frequenzen noch wenig erforscht sind.

14. Ist 5G schädlich für den Menschen?

Wichtige Einführung

Die Schädlichkeit von Mobilfunkstrahlung wird in den Medien immer wieder mittels Studien und Gegenstudien angezweifelt oder negiert, was schlussendlich zu Verunsicherung und Ohnmacht bzgl. einer Meinungsbildung führt.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist, allfällige Interessenskonflikte der Wissenschaftler/Institute sowie die Studienauftraggeber/Herkunft der Gelder genauer unter die Lupe zu nehmen. Dabei spielt Lobbyismus in Industrie, Wirtschaft und Politik leider eine entscheidende Rolle (s. auch https://www.emfdata.org/de/informationen/detail&id=28).

Es existieren mehr als 400 hoch evidente Studien, darunter mindestens 84 Doppelblindstudien, die als bewiesen gelten können und aus der unabhängigen (nicht von der Mobilfunkindustrie finanziert) Wissenschaft kommen. Aussagekräftig sind in diesem Zusammenhang insb. Langzeitstudien (über mind. 5-10 Jahre), da die Dauer der Einwirkung bei allen Strahlenquellen (vgl. UV-Strahlung und Hautkrebs) ein wichtiger Faktor für die gesundheitsschädigende Wirkung darstellt. Viele Studien sind als Kurzzeitstudien (zT Strahlungseinwirkung von wenigen Minuten!) angelegt, womit lediglich biologische Reaktionen, aber keine gesundheitsschädigenden Wirkungen nachgewiesen werden können.

Erklärende Informationen

Der Mensch ist ein elektromagnetisches Lebewesen und wird durch Magnetfelder beeinflusst (vgl. circadiane Rhythmik der Lebewesen durch das Magenetfeld der Erde). Ist die Bioelektrizität des Menschen gestört, liegen Krankheiten vor. Der klinische Tod wird mit dem Erlöschen der elektrischen Hirnaktivität definiert. 

Zudem zu beachten gilt es: Jedes Individuum reagiert wieder unterschiedlich auf äussere Einflüsse, bedingt durch Genetik, Lebensalter, individueller Gesundheitszustand, zusätzliche Stressoren (Lärm, Konflikte, Stress etc), Wirkstoffe (zB Koffein etc.) und Medikamente wie auch chemische Schadstoffe etc.

Pathologische Prozesse entwickeln sich unter EMF*-Einwirkung (*elektromagnetische Felder) in folgenden Phasen:

1. Initialphase (1-3 Jahre):  

  • erste Subinitialphase:    ausgeprägte (hypertone)  sympathikotone Aktivierungsphase
  • zweite Subinitialphase:  leistungsfördernde erhöhte sympathikotone Reaktionsphase im Sinne einer Eustressreaktion
  • dritte Subinitialphase:   adaptive, ausgleichende Phase mit geringer sympathikotoner Auslenkung

2. Prämorbide oder Frühphase einer chronischen Erkrankung (3-5 Jahre):

  • erste pathologische Entwicklungen wie vagotone Reaktionstendenzen, Schlafstörungen und Tagesmüdigkeit

3. Erschöpfungssyndrom (> 5 Jahre):

  • ausgeprägte Symptomatik mit zunehmend pathologischen Entgleisungen des Regulationssystems, neurotische und neurasthenische Symptomatik, Schlafstörungen, Tagesmüdigkeit, generelle Erschöpfung

Folgende gesundheitliche Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung allgemein wurden bisher (in diversen unabhängigen Studien) nachgewiesen:

  • Beeinflussung der Hirnströme/-durchblutung
  • Beeinflussung des Zellstoffwechsels
  • Begünstigung des oxidativen Zellstresses mit Erhöhung schädlicher freier Radikale

Auswirkungen/Symptome:

  • Neurasthenie resp. Depression, Burn out
  • Veränderung der circadianen Rhythmen und der Körpertemperatur
  • Schlafstörungen
  • Konzentrations- und Gedächtnisverlust, Lernstörungen bei Jugendlichen, Kopfschmerzen
  • ADHS und Hyperaktivität bei Kindern
  • Störung des circadianen Rhythmus der Körpertemperatur und der Herzfrequenz
  • Tinnitus (Ohrensausen), Ruhetremor
  • Herzerkrankungen wie Herzrhythmusstörungen, Hypo-/Hypertonie
  • Beeinflussung des Immunsystems
  • Fruchtbarkeitsstörungen (Beeinflussung der Spermienqualität) und Störung des Menstruationszyklus
  • Begünstigung von Diabetes, Nierenkrankheiten, Schilddrüsenstörungen und Stoffwechselstörungen
  • erhöhtes Krebsrisiko insb. von Hirn- und Hörnerv-Tumoren sowie Leukämie bei Kindern

 Zu erwartende spezifische Schädigungen durch 5G Strahlung:

  • Haut: Zunahme von Hauttumoren und anderen Hauterkrankungen
  • Auge: grauer Star und Läsionen in der Nervenschicht der Netzhaut
  • weitere relevante, nicht voraussagbare gesundheitliche Auswirkungen

Da die Schweissdrüsen wie kleine Antennen wirken, welche die Mobilfunkstrahlung aufnehmen und in den Körper weitergeben, geht die Wissenschaft von weiteren relevanten gesundheitlichen Auswirkungen aus. Da aber bisher keine Langzeitstudien bzgl. 5G existieren, kann darüber nur spekuliert werden.

15. Wieso ist 5G für Kinder gefährlicher als für Erwachsene?

Bei Kindern (und Schwangeren) wirkt sich die Strahlung stärker aus als bei Erwachsenen:

Kinderköpfe absorbieren mehr von der auftreffenden Strahlung als die Köpfe von Erwachsenen. Das liegt an der geringen Grösse, den dünneren Schädelknochen und der höheren Leitfähigkeit der Knochen und des Gehirngewebes.

Wegen des noch nicht voll entwickelten Nerven- und Immunsystems reagiert der kindliche und jugendliche Organismus auch grundsätzlich empfindlicher auf Strahlung.

Studien belegen eine Vielzahl von Gesundheitsbeeinträchtigungen weit unterhalb der derzeit geltenden Grenzwerte: Dazu gehören ua neurologische Störungen, Herzkreislaufeffekte bereits bei Kindern, Störungen des Immunsystems bis hin zu steigendem Risiko für Hirntumore bei zunehmender Handynutzung, aber auch - für die Schule besonders bedeutsam - Kopfschmerzen, Schlafprobleme, Tagesmüdigkeit, Reizbarkeit und Nervosität, Gedächtnis-, Lern- und Verhaltensstörungen, die immer mehr Kinder betreffen.

Zudem in ferner Zukunft zu erwartende (mögliche) Gesundheitsrisiken: Gehirntumoren, Tumoren der Hör- und Eingangsnerven (im Alter von 25-30 Jahren), Alzheimer-Krankheit, Demenz, depressive Symptome und andere Arten der Degeneration von Nervenstrukturen des Gehirns (im Alter von 50-60 Jahren) nach Meinung des russischen nationalen Komitees zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung.

Die Erfahrung vieler Eltern und Lehrenden bestätigt die Zunahme dieser Symptome in den letzten Jahren. In vielen Fällen verschwinden die Symptome erst, wenn die Strahlenbelastung dauerhaft aufhört.

16. Ist 5G schädlich für Flora und Fauna?

Nicht nur auf den Menschen wirkt sich die Mobilfunkstrahlung aus, sondern auch auf Flora und Fauna.

Ist 5G für das Waldsterben verantwortlich?

In jüngster Zeit schreckten Meldungen über zurückgehende Baumbestände die Öffentlichkeit auf. Erste Untersuchungen legten den Verdacht nahe, dass der Klimawandel und die ausgeprägten Trockenphasen seit 2015 hauptverantwortlich dafür seien.

Neuere Studien dokumentieren, dass die Bäume ihr Blattkleid viel zu früh abwerfen und somit von Jahr zu Jahr schwächer werden. Es existieren viele Photodokumentationen über klare Antennenzugewandte Schädigungen (Blatt- und Rindenverlust) bis zum vollständigen Absterben der Bäume.

 

Auch auf die Tierwelt wirkt sich 5G aus, wie diverse Studien belegen. Um nur eine kleine Auswahl anzugeben:

  • Beobachtungen eines Schweinewirts: Zunahme von Missbildungen bei neugeborenen Ferkeln auf das Zweihundertfache nach Installation einer Mobilfunk-Antenne in unmittelbarer Nähe.
  • Feldstudie der tierärztlichen Hochschule Hannover an landwirtschaftlichen Nutztieren (Rindern) 2003 als relevant bestätigt: reproduzierbar erheblich reduzierte Milcherträge, Auszehrung sowie spontane Fehl- und Totgeburten wurden beobachtet, nachdem auf einem Turm GSM-Mikrowellenantennen installiert wurden.
  • Bienen: Bienen nutzen das Erdmagnetfeld für die Ausrichtung ihrer Flugrouten. Die Wechselwirkung mit Mobilfunkstrahlung kann zu einer Fehlinformation führen, so dass die Arbeiterinnen nach der Nektarernte nicht mehr zu ihrem Bienenstock finden und sterben. Traurige Folge: ganze Bienenvölker verschwinden. Elektrosmog und Mobilfunk haben auch die gefährliche Eigenschaft, dass die energiereiche Strahlung in den Körper eindringt und das Gewebe erwärmt, dem die Insekten schutzlos ausgeliefert sind. Denn im Gegensatz zu Säugetieren können sie die Körpertemperatur nicht aktiv regulieren. Der Ausbau der 5G-Technologie könnte einen besonders starken Einfluss auf das Insektensterben haben. Denn aufgrund der höheren Frequenzen wird im Vergleich zu den aktuellen Mobilfunkstandards mehr Energie im Körper absorbiert.
  • Vögel: auch Vögel orientieren sich über das Erdmagnetfeld - bereits 2011 kam eine staatliche indische Expertengruppe zum Schluss, dass elektromagnetische Strahlung von Mobilfunktürmen die biologischen Systeme von Vögeln stört.

Es existieren viele - auch neuere und brisante Tierstudien: zB Langzeitstudie (mit hohem Voraussagewert) an Ratten mit Nachweis von Hirn- und Herztumoren. Was sich in Tierstudien von Ratten als krebserregend erwies, stellte sich später immer auch als krebserregend für den Menschen heraus. Es zeichnet sich ab, dass dies auch für die Mobilfunkstrahlung zutrifft.

17. Gibt es belegte Beweise, dass 5G ungefährlich ist?

Nein. Zum heutigen Zeitpunkt wird argumentiert, dass die Frequenzen für 5G nur unwesentlich von denjenigen für 3G/4G abweichen und deshalb keine Schädigung zu erwarten sei. Die Frequenz für 5G beträgt rund 3.6 GHz (Gigaherz), während für 3G/4G Frequenzen von 1.8-2.6 GHz zum Einsatz kommen. Ein wichtiger Unterschied ist jedoch die Art der Strahlung: So werden mit adaptiven Antennen starke Pulse in variablen Zeitabständen ausgesendet. Die Messung der Grenzwerte und der Einflüsse auf Organismen ist noch nicht geklärt.

Das deutsche Bundesamt für Strahlenschutz schreibt von «Unsicherheiten» hinsichtlich möglicher gesundheitlicher Schäden insbesondere bei Kindern. In der Schweiz wurde noch unter Bundesrätin Doris Leuthard eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit den Grenzwerten befasst. Die Empfehlungen sollen im Sommer vorliegen.

Fazit: Der Entscheid über die Einführung von 5G ist ein politischer, bei dem Chancen und Risiken der neuen Technologie abgewogen werden müssen. Denn der Beweis der Ungefährlichkeit wird sich wissenschaftlich in absehbarer Zeit nicht führen lassen.

 

18. Wer bewilligt in der Schweiz neue Fernmeldetechnologie wie 5G?

Für die Einführung einer neuen Funktechnologie wie 5G in der Schweiz ist keine umfassende Bewilligung durch eine zentrale Behörde erforderlich. Allerdings muss 5G wie alle anderen Mobilfunktechnologien auch folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Es müssen die geltenden Vorschriften für Mobilfunkantennen und insbesondere das in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) festgelegte Prinzip der vorsorglichen Emissionsbegrenzung eingehalten werden. Für alle Technologien – 2G, 3G, 4G oder 5G – gelten dieselben Vorschriften. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU), das für die Anwendung der NISV zuständig ist, hat Vollzugshilfen zur NISV für den Mobilfunk veröffentlicht. Für jede neue Antenne oder bei Änderungen an bestehenden Antennen muss die Betreiberin die Strahlungsintensität berechnen und sicherstellen, dass die heute geltenden Grenzwerte weiterhin eingehalten werden.

  2. Es müssen geeignete Frequenzen genutzt werden: Die Frequenznutzung durch die Fernmeldetechnologien, einschliesslich 5G, ist weltweit harmonisiert und wird an der Weltfunkkonferenz (WRC) festgelegt. An diesen Konferenzen einigen sich die Staaten darauf, welche Frequenzen für die verschiedenen Technologien verwendet werden dürfen (z. B. digitale Verbreitung von Radioprogrammen, Mobiltelefonie, drahtlose Mikrofone). Danach obliegt es dem Bundesrat, auf dieser Grundlage die Nutzung der verschiedenen Frequenzbänder in der Schweiz genauer zu definieren. Dies erfolgt im Nationalen Frequenzzuweisungsplan (NaFZ), den er jedes Jahr genehmigt.

  3. Die in den Konzessionen festgelegten Bedingungen müssen eingehalten werden. Um neue Frequenzen nutzen zu dürfen, erhalten die Betreiberinnen Konzessionen. Diese sind technologieneutral, sodass die Betreiberinnen das 4G-Netz weiter ausbauen und gleichzeitig 5G implementieren können.

19. Wie viel Antennen stehen in der Schweiz schon?

5G in Zahlen (Stand August 2020):

  • 2% der Schweizer*innen nutzen 5G
  • 19`589 Mobilfunkantennen wurden bis heute in der Schweiz gebaut
  • 5 Volt pro Meter beträgt der Grenzwert für Schweizer Mobilfunkanlagen
  • 3117 5G-Antennen stehen bis jetzt auf Schweizer Boden

20. Wer bestimmt ob eine 5G-Antenne aufgebaut werden darf?

Der Bundesrat will die Digitalisierung der Gesellschaft und Wirtschaft vorantreiben und erachtet dafür leistungsfähige Mobilfunknetze nach dem 5G-Standard als unverzichtbar.

Für die Bewilligung und Kontrolle von Mobilfunkanlagen sind die Kantone und Gemeinden zuständig. Da sich das Baurecht je nach Kanton und Gemeinde unterscheidet, können auch die Verfahren unterschiedlich ablaufen. Der Bund macht den Kantonen diesbezüglich keine Vorgaben.

Die kantonalen Umweltschutzämter sind für die Anwendung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) und die Einhaltung der in der Verordnung festgelegten Grenzwerte zuständig - diese müssen, unabhängig vom Verfahren, eingehalten werden. Sie überprüfen die Berechnungen der Betreiberinnen zur Strahlungsintensität jeder Antenne.

Die Gemeinden überprüfen die Realisierbarkeit vor Ort unter Berücksichtigung des Ortsbildes, sowie des Natur- und Heimatschutzes. Aber schlussendlich sind sie ausschlaggebend für die Realisierung eines Neubaus einer Antennenanlage.

21. Wurde das Volk angefragt, ob es den 5G-Ausbau möchte?

Nein, das wurde es nicht. Der Bund hat dies selbstherrlich durch die Erlaubnis der Versteigerung der Frequenzkonzessionen entschieden.

22. Gibt es Regionen, Kantone oder Länder die auf 5G verzichten?

Ja.

Folgende Moratorien oder Teilmoratorien sind in den Kantonen Genf, Waadt, Jura, Neuenburg (Bauverbot), Kanton Freiburg (Verbot für Hochrüstung auf 5G ohne Baubewilligung) und Kanton Zug (Anlagegrenzwert der Antennen darf nicht mehr als 80% ausgenutzt werden) in Kraft.

Weltweit haben sich folgenden Länder gegen einen 5G Ausbau gestellt: Belgien, Niederlande, Slovenien, Russland, Griechenland und Papa Neu-Guinea. Zudem stellen sich Gemeinden im Südtirol, Italien, Irland, USA und England gegen 5G.

23. Was ist ein Moratorium im Zusammenhang mit 5G?

Das Wort Moratorium kommt von dem lateinischen „morari“, was so viel heißt wie „verzögern, aufschieben“. Ein Moratorium ist - einfach gesagt - die Übereinkunft, etwas vorher Beschlossenes erstmal zu unterlassen. Dies soll/wird auch für 5G angestrebt, bis alle grundlegenden Aspekte geklärt sind. 

Immer mehr Interessensgruppen und Vereine, wie "Stop 5G Pfannenstiel", fordern und erreichen ein Moratorium. In den Kantonen Genf und Waadt wurde von verschiedenen Organisation erreicht, dass dort nun ein Moratorium für 5G gilt. In anderen Kantonen, z.B. im Tessin, wurden Petitionen ins Leben gerufen. 

24. Wie finde ich heraus, ob in meiner Nähe eine 5G-Antenne steht?

Auf der Homepage des BAKOM (Bundesamt für Kommunikation) finden Sie unter untenstehendem Link eine Übersichtskarte, in welcher die Antennenstandorte (aufgeschlüsselt nach 2G-5G) aufgeführt sind. Diese wird in mehr oder weniger regelmässigen Abständen aktualisiert:

 

25. Ist klar definiert, welche Frequenzen von einer Antenne gestrahlt werden dürfen?

Das hängt von den Verhandlungen mit den Mobilfunkanbietern und ggf. dem Inhalt bereits bestehender Verträge ab. Da alle Betreiber (Swisscom, Salt und Sunrise) die Frequenzbänder technologieunabhängig vom Bund (BAKOM) für 15 Jahre in 2019 ersteigert haben, bestimmen diese selbst, welche der freigegebenen Frequenzen von der Antennenanlage benutzt werden. Ihnen obliegt auch die Entscheidung, ob die Antennenanlage einen oder mehrere Funkstandards gleichzeitig unterstützt.

26. Welche Grenzwerte gibt es und wie werden diese überwacht?

Einleitung Grenzwertfestlegung

Die Schweiz hält sich bei der Festlegung der Grenzwerte an die Empfehlungen der Strahlenschutzkommission ICNIRP, einer privaten Organisation. Diese hält schärfere Grenzwerte bei 5G nicht für erforderlich, doch die Empfehlung ist umstritten.

Die ICNIRP-Richtlinien selbst sagen aus, dass der Grenzwert nur vor "kurzfristigen, unmittelbaren gesundheitlichen Auswirkungen" durch "erhöhte Gewebetemperaturen" schützt. Alle Fachleute sind sich einig, dasss von dem Masten keine Wärmegefahr ausgeht. Die Grenzwerte schützen somit vor etwas, was letzendlich gar keine Gefährdung darstellt.

Die Gefahr geht vielmehr von der biologischen, nicht-thermischen Wirkung der Strahlung aus, v.a. deren Langzeitwirkungen. Diese wurden in den ICNIRP-Richtlinien zwar beschrieben, aber bei der Grenzwertfestlegung 1998 nicht berücksichtigt:

  • erhöhtes Risiko bei Arbeitnehmerinnen an Fehlgeburten und Geburtsfehlern
  • erhöhtes Krebsrisiko bei Angehörigen des Militärs und in vielen Tierversuchen
  • die Gefahr von Gehirnschäden durch Öffnung der Blut-Hirn-Schranke wird als bewiesen angesehen
  • der "Mikrowellenhöreffekt", also das Ohrensausen bis zur Entwicklung zum Tinnitus wird auch als bewiesen angesehen

Dass die Grenzwerte die nicht-thermischen Effekte der Mobilfunkstrahlung, und damit die Biologie und die Langzeiteffekte, ausklammern, zeigt ihre Absurdität.

2 Arten von Grenzwerten

In der Schweiz gibt es dazu zwei Arten von Grenzwerten, einen Immissionsgrenzwert (IGW) und einen Anlagengrenzwert (AGW). Der IGW darf an einem Ort generell nicht überschritten werden, an dem sich Menschen aufhalten können. Er ist höher als der Anlagengrenzwert und ist abgestuft und abhängig von der Frequenz der Strahlung. Er wird als Effektivwert in der Einheit der elektrischen Feldstärke in Volt pro Meter (V/m) angegeben. Er liegt beispielsweise für 900 MHz bei 42 V/m und für 3600 MHz bei 61 V/m. Um die tatsächliche Belastung durch Funkstrahlung zu bestimmen, müssen alle Funkdienste (öffentlicher Mobilfunk, Radio- und Fernsehfunk, Bahnfunk, Polycom, usw.) frequenzabhängig summiert werden, um die tatsächliche Belastung an einem Ort zu bestimmen.

Dagegen gilt der Anlagengrenzwert (AGW) ausschliesslich für die einzelne Funkanlage. Er liegt je nach Anlagentyp zwischen 4,0 und 6,0 V/m. Er wurde bewusst so gewählt, dass er etwas weniger als 10% des Immissionsgrenzwertes ausmacht. Dieser Grenzwert gilt jedoch nur für Orte mit empfindlicher Nutzung. Das sind Räume in Gebäuden, in denen sich Personen regelmässig während längerer Zeit aufhalten. In der Regel davon ausgenommen sind Tierställe.

Messung der Grenzwerte

Die Überwachung der Grenzwerte kann grundsätzlich nur durch systematische Messungen erfolgen. Dieses stösst jedoch in der Praxis an Grenzen. Die Strahlung, welche Mobilfunkbasisstationen erzeugen, ist zeitlich nicht konstant und schwankt stark in Abhängigkeit der Auslastung und der Verbindungsqualität. Beim Einrichten einer Basisstation wird beispielsweise nicht bei Volllast gemessen, sondern bei einer bestimmten aktuellen Last und auf die maximale zulässige Leistung hochgerechnet. Auch die Messung der elektrischen Feldstärke selbst ist mit einer Messunsicherheit zwischen +/- 22% bis +/- 45% belegt und erfordert vom Messenden Erfahrung und teure Messtechnik. Zu den Unzulänglichkeiten bei der Überwachung der herkömmlichen Funknetze kommt jedoch bei 5G die Schwierigkeit, das «Beam-forming» zu messen. Herkömmliche Messverfahren wie die bei UMTS oder LTE können dafür nicht eingesetzt werden, da sie falsche Messergebnisse bei dieser Art von Bündelstrahlung liefern.

Wie aus einem Schreiben vom 31. Januar 2020 vom Bundesamt für Umwelt BAFU an die zuständigen Stellen der Kantone hervorgeht, ist man sich dieser Problematik inzwischen bewusst und arbeitet an einer Ausarbeitung einer Messempfehlung für die Schweiz, da es weltweit dazu noch keine gibt. Damit ist die Frage nach Überwachung der Grenzwerte für 5G erst einmal hinfällig.

27. Haben Anwenderinnen und Anwender mit 5G immer die gesamte Bandbreite zur Verfügung?

Nein. 5G ist wie jedes andere Mobilfunk-Netz ein «shared medium». Das heisst, die maximale Bandbreite wird auf alle Geräte in einer Funkzelle aufgeteilt. Die maximale Geschwindigkeit ist immer das Produkt aus zwei Faktoren: Aus der Technologie, also 5G, und der Menge der verfügbaren Frequenzen. Der 5G-Standard definiert, wie viele Daten (Mbit) pro Megahertz (MHz) übertragen werden können.

Die Technologie stösst an ihre Grenzen und wird nicht beliebig schneller, aber mit der nun erfolgten Versteigerung der 5G-Frequenzen stehen Swisscom rund doppelt so viele Frequenzen, sprich die doppelte Kapazität, zur Verfügung. Die Kapazität für mehr Datenverkehr kann also mit neuer Technologie (5G statt 4G), zusätzlichen Antennen und mehr Frequenzen erweitert werden.